Insights · Markenrecht

Wie Sie eine Marke in den USA anmelden

Eine einzige bundesweite Anmeldung schützt Ihre Marke in allen fünfzig Bundesstaaten. Hier erfahren Sie, was eine US-Marke 2026 kostet, wie der USPTO-Prozess abläuft, welches Benutzungserfordernis ausländische Anmelder überrascht — und warum die 30-tägige Widerspruchsfrist die kürzeste aller großen Ämter ist.

Was Ihnen diese Eintragung bringt

Eine US-Bundesmarke wird vom United States Patent and Trademark Office (USPTO) erteilt und schützt Ihre Marke in den gesamten Vereinigten Staaten — in allen fünfzig Bundesstaaten und US-Territorien — und nicht nur dort, wo Sie zufällig tätig sind. Sie verleiht bundesweite Priorität ab Ihrem Anmelde- (oder Benutzungs-)Datum, einen öffentlichen Nachweis Ihrer Rechte und die rechtliche Grundlage, diese durchzusetzen. Der Schutz endet an der US-Grenze: Um andere Länder abzudecken, melden Sie dort direkt an oder nutzen das Madrid-System der WIPO.

Was es 2026 kostet

Grundanmeldung — pro Klasse (online)US$350
Jede weitere KlasseUS$350
Benutzungsabsicht: Statement of Use (pro Klasse)US$150
Mögliche Zuschläge (pro Klasse)US$100 / US$200

Zuschläge fallen pro Klasse an für unvollständige Angaben (US$100), für die Nutzung des Freitextfeldes anstelle der vorab genehmigten Einträge des ID Manual (US$200) sowie für je weitere 1.000 Zeichen einer Freitextbeschreibung (US$200). Die meisten Anmelder zahlen nur die Grundgebühr. Die Gebühren sind nicht erstattungsfähig, auch wenn die Marke zurückgewiesen wird.

Ist das günstig? Pro Land ja — US$350 für eine Klasse liegt unter den €850 des EUIPO. Doch der Vergleich ist nicht gleichwertig: Die EU-Gebühr deckt 27 Länder in einem einzigen Recht ab, während US$350 nur ein Land abdecken, und die USA fügen ein Erfordernis ernsthafter Benutzung sowie Aufrechterhaltungsgebühren über die Lebensdauer der Marke hinzu. Günstig pro Anmeldung ist nicht dasselbe wie günstig pro Reichweite.

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Benutzung vs. Benutzungsabsicht — die US-Besonderheit

Anders als in den meisten Ländern knüpfen die USA Markenrechte an die tatsächliche Benutzung im geschäftlichen Verkehr. Sie melden auf einer von zwei Hauptgrundlagen an:

  • Section 1(a) — Benutzung im geschäftlichen Verkehr: Die Marke wird bereits im Verkehr benutzt, und Sie reichen bei der Anmeldung einen realen Benutzungsnachweis (Specimen) ein.
  • Section 1(b) — Benutzungsabsicht: Sie haben eine ernsthafte Absicht, die Marke zu benutzen; Sie weisen die Benutzung später mit einem Statement of Use (US$150 pro Klasse) nach, bevor die Marke eingetragen werden kann.

Ernsthafte Benutzung ist keine Formalie — sie ist eine materielle Voraussetzung für die Eintragung und für die Aufrechterhaltung der Marke (eine Declaration of Use ist zwischen dem 5. und 6. Jahr fällig). Die falsche Grundlage zu wählen oder einen Benutzungsnachweis einzureichen, der nicht zu den angegebenen Waren passt, ist eine häufige und oft nicht heilbare Zurückweisung.

Der Ablauf, Schritt für Schritt

  1. Markenrecherche im USPTO-Register nach älteren identischen oder verwechslungsfähig ähnlichen Marken, bevor Sie anmelden — hier wird Geld gespart oder verloren.
  2. Anmeldung elektronisch über das USPTO Trademark Center mit Ihren Waren/Dienstleistungen, Klassen und Anmeldegrundlage.
  3. Prüfung durch einen Prüfer (examining attorney), der Formalien, absolute Schutzhindernisse (beschreibend/gattungsmäßig) und Verwechslungsgefahr nach §2(d) prüft.
  4. Office Action bei Beanstandungen — Sie haben 3 Monate zur Erwiderung (eine Verlängerung um 3 Monate für US$125).
  5. Veröffentlichung im Trademark Official Gazette, mit der die Widerspruchsfrist beginnt.
  6. Eintragung bei Ausbleiben eines Widerspruchs (bei Marken mit Benutzungsabsicht nach einer Notice of Allowance und Ihrem Statement of Use).

Die Falle, die die meisten übersehen

Nur 30 Tage für den Widerspruch

Sobald Ihre Marke veröffentlicht ist, beträgt die Widerspruchsfrist nur 30 Tage — mit Abstand die kürzeste der großen Ämter (die EU und das Vereinigte Königreich gewähren zwei bis drei Monate, Australien und Kanada zwei). Innerhalb dieser 30 Tage kann ein Dritter, der sich beeinträchtigt sieht, beim Trademark Trial and Appeal Board (TTAB) Widerspruch einlegen oder eine Fristverlängerung für den Widerspruch beantragen.

Die Kehrseite ist genauso wichtig: Wenn Sie Ihre Marke gegen einen kollidierenden Neuzugang schützen wollen, müssen Sie das Gazette beobachten, denn 30 Tage vergehen schnell. Genau deshalb ist eine Markenüberwachung — und eine ruhige, strukturierte Reaktion, wenn etwas eintrifft — mehr wert, als es scheint.

Die Marke am Leben halten

Eine US-Eintragung gilt 10 Jahre und ist unbegrenzt verlängerbar, aber nur, wenn Sie sie aufrechterhalten: eine Declaration of Use (Section 8, US$325 pro Klasse) zwischen dem 5. und 6. Jahr, dann eine kombinierte Erklärung und Verlängerung (Sections 8 & 9, US$650 pro Klasse) zwischen dem 9. und 10. Jahr und danach alle zehn Jahre. Das USPTO erinnert Sie nicht aktiv, und eine versäumte Frist — selbst nach der 6-monatigen Nachfrist — bedeutet, dass die Marke erloschen ist. Beachten Sie zudem: Anmelder mit Sitz außerhalb der USA müssen durch einen in den USA zugelassenen Anwalt vertreten sein.

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Rabbit Marketing berät nicht nur zu Marken — wir halten eigene eingetragene EU-Marken und haben unmittelbare, praktische Erfahrung mit Widerspruchsverfahren vor dem EUIPO, auch in Verfahren mit großen internationalen Unternehmen. Wir lesen solche Anmeldungen mit den Augen eines Inhabers, nicht nur eines Beobachters. Wir helfen Ihnen, eine Marke zu recherchieren, anzumelden und über die für Sie relevanten Ämter zu schützen.

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FAQ

Häufige Fragen

Was kostet es, eine Marke in den USA anzumelden?

Die Grundgebühr für die USPTO-Anmeldung beträgt US$350 pro Klasse von Waren oder Dienstleistungen, elektronisch eingereicht (gültig seit 18. Januar 2025). Jede weitere Klasse kostet weitere US$350, und bestimmte Anmeldeentscheidungen können Zuschläge auslösen. Die Gebühren sind nicht erstattungsfähig, auch wenn die Anmeldung zurückgewiesen wird.

Was ist der Unterschied zwischen Benutzung im geschäftlichen Verkehr und Benutzungsabsicht?

Benutzung im geschäftlichen Verkehr (Section 1(a)) bedeutet, dass die Marke bereits im Verkehr benutzt wird und Sie einen Benutzungsnachweis dafür einreichen. Benutzungsabsicht (Section 1(b)) gilt für eine Marke, die Sie zu benutzen beabsichtigen; die Benutzung weisen Sie später mit einem Statement of Use (US$150 pro Klasse) nach, bevor die Marke eingetragen werden kann. Ernsthafte Benutzung ist ein zentrales US-Erfordernis.

Wie viel Zeit habe ich, um Widerspruch einzulegen oder auf Widersprüche zu achten?

Nur 30 Tage ab dem Datum, an dem die Marke im Trademark Official Gazette veröffentlicht wird — die kürzeste Frist unter den großen Ämtern. Innerhalb dieser 30 Tage kann ein Dritter beim TTAB Widerspruch einlegen oder eine Fristverlängerung für den Widerspruch beantragen.

Benötigt ein ausländischer Anmelder einen US-Anwalt?

Ja. Anmelder, deren Wohn- bzw. Geschäftssitz außerhalb der Vereinigten Staaten liegt, müssen vor dem USPTO durch einen in den USA zugelassenen Anwalt vertreten sein.

Wie lange gilt eine US-Marke?

Zehn Jahre, unbegrenzt verlängerbar, sofern Sie die Marke weiterhin benutzen und die erforderlichen Aufrechterhaltungsdokumente einreichen — eine Declaration of Use zwischen dem 5. und 6. Jahr und eine kombinierte Erklärung und Verlängerung zwischen dem 9. und 10. Jahr.

Quellen

Woher diese Angaben stammen

Stand der Recherche: Juni 2026. Amtliche Gebühren und Verfahren ändern sich von Zeit zu Zeit — bitte prüfen Sie die aktuellen Angaben vor einer Anmeldung auf der Website des jeweiligen Amtes. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Unternehmens- und Markennamen dienen ausschließlich der redaktionellen Einordnung und begründen keine Verbindung zu Rabbit-Marketing OÜ.

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