Insights · Markenrecht

Aus einer Basis global werden: das Madrid-System für internationale Marken

Das Madrid-System ist der zentralisierte Weg, eine Marke, die Sie bereits besitzen, aus einer einzigen Anmeldung heraus in viele Länder zu erweitern. Eines sollte vorab geklärt sein: WIPO, die Weltorganisation für geistiges Eigentum, hat ihren Sitz in Genf, Schweiz — “Madrid” ist der Name des Abkommens (das Madrider Abkommen, 1891 in Madrid unterzeichnet) und seines Protokolls, das von der WIPO verwaltet wird, und kein Ort, an dem irgendetwas eingereicht wird. Richtig genutzt, verwandelt es Dutzende separater nationaler Anmeldungen in eine einzige Akte mit einer Nummer und einem Verlängerungsdatum.

Was Ihnen diese Eintragung bringt

Das Madrid-System ist kein eigenständiges weltweites Recht — es ist ein Anmelde- und Verwaltungsmechanismus. Eine internationale Anmeldung, aufgebaut auf einer bestehenden nationalen oder regionalen “Basismarke”, erlaubt es Ihnen, den Schutz auf jedes der mehr als 100 Mitglieder des Systems zu erstrecken, womit über 130 Länder abgedeckt werden (die EU zählt als eine einzige Vertragspartei). Anschließend verwalten Sie alles über eine internationale Registrierung: eine Nummer, ein Verlängerungsdatum, Gebühren in Schweizer Franken (CHF). Jedes benannte Land entscheidet weiterhin nach eigenem Recht über den Schutz, doch das Madrid-System ersetzt einen Stapel separater Anmeldungen durch einen zentralen Eintrag, der sich deutlich einfacher im Blick behalten lässt.

Was es 2026 kostet

Grundgebühr — Schwarz-Weiß-Marke (bis zu 3 Klassen)653 CHF
Grundgebühr — Farbmarke (bis zu 3 Klassen)903 CHF
Jede Klasse über drei hinaus+100 CHF
Je benanntes Mitglied — Ergänzungsgebühr100 CHF
Je benanntes Mitglied — individuelle Gebühr (z. B. US, EU, UK, JP, AU)länderspezifisch festgelegt, höher
Anmelder aus einem am wenigsten entwickelten Land10 % der Standardgebühren

Die WIPO-Gebühren sind in Schweizer Franken (CHF) zu entrichten und gelten seit dem 1. Februar 2023. Sie decken nur den Anteil der WIPO ab — jedes benannte Land erhebt seine eigene Gebühr, und Ihr Heimatamt kann für die Zertifizierung der Basismarke gesondert Gebühren verlangen. Für ein genaues Angebot, Benennung für Benennung, nutzen Sie den offiziellen Gebührenrechner der WIPO.

Ist es günstig? Das hängt davon ab, wie Sie die Zahlen lesen. Die genannten 653 / 903 CHF sind nur der Anteil der WIPO für bis zu drei Klassen; hinzu kommt für jedes von Ihnen gewählte Mitglied eine länderbezogene Benennungsgebühr — eine Ergänzungsgebühr von 100 CHF oder eine höhere individuelle Gebühr für Gebiete wie die USA, die EU, das Vereinigte Königreich, Japan oder Australien. Verglichen mit einer separaten Anmeldung in jedem Land mit jeweils einem örtlichen Vertreter kann es Bearbeitung und Verwaltung schlanker halten, mehrere Benennungen über eine einzige Anmeldung in einer Sprache und einer Währung zu führen. Für nur ein zusätzliches Land ist die Ersparnis gering; der Nutzen wächst mit der Zahl der angestrebten Märkte und mit der Einfachheit eines einzigen Verlängerungsdatums statt vieler. Betrachten Sie es als Kosten pro Reichweite, nicht als Pauschalpreis.

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Anmeldegrundlage: Sie benötigen zuerst eine „Basismarke“

Das Madrid-System baut stets auf etwas auf, das Sie bereits haben. Bevor Sie anmelden können, benötigen Sie eine Basismarke — eine nationale oder regionale Anmeldung oder Eintragung (zum Beispiel eine EU-Marke) bei Ihrem Heimatamt. Dieses Ursprungsamt zertifiziert die internationale Anmeldung und leitet sie an die WIPO weiter; Sie können Ihr eigenes Ursprungsamt nicht benennen, sondern nur andere Mitglieder. Die internationale Anmeldung muss in Inhaber und Zeichen mit der Basismarke übereinstimmen. Eine nationale Besonderheit, mit der Sie planen sollten: eine US-Benennung erfordert eine MM18-Absichtserklärung zur Benutzung, kalkulieren Sie das also von Anfang an in die Unterlagen ein.

Der Ablauf, Schritt für Schritt

  1. Sichern Sie Ihre Basismarke. Besitzen oder beantragen Sie eine nationale oder regionale Anmeldung oder Eintragung — zum Beispiel eine EU-Marke — bei Ihrem Heimatamt.
  2. Bereiten Sie die internationale Anmeldung vor. Verwenden Sie das einschlägige Formular (zum Beispiel MM2), halten Sie es deckungsgleich mit der Basismarke und benennen Sie mindestens ein weiteres Mitglied.
  3. Zertifizierung durch das Ursprungsamt. Ihr Heimatamt prüft die Anmeldung gegen die Basismarke und leitet sie an die WIPO weiter.
  4. Formale Prüfung durch die WIPO. Die WIPO prüft nur Klassifikation, Gebühren, die Abbildung und die Benennungen — nicht, ob die Marke eintragungsfähig ist.
  5. Eintragung, Veröffentlichung und Mitteilung. Die WIPO trägt die Marke ein, veröffentlicht sie im Blatt (Gazette) und benachrichtigt jedes benannte Amt.
  6. Nationale Prüfung in jedem Land. Jedes benannte Amt prüft nach eigenem Recht und muss innerhalb von 12 (oder 18) Monaten gewähren oder zurückweisen; der Widerspruch wird national behandelt.

Die Fünf-Jahres-Falle

Abhängigkeit und der Central Attack

Für fünf Jahre ab dem Datum der internationalen Registrierung ist Ihre internationale Registrierung an die Basismarke gebunden. Wird die Basismarke innerhalb dieses Zeitraums zurückgewiesen, zurückgenommen, gelöscht oder eingeschränkt, fällt die internationale Registrierung mit ihr — ganz oder teilweise — in jedem benannten Land zugleich. Das ist der sogenannte Central Attack: ein einziger Angriff im Heimatland kann den Schutz überall zunichtemachen. Nach fünf Jahren wird die internationale Registrierung eigenständig und ist diesem Risiko nicht mehr ausgesetzt. Tritt der Ernstfall ein, kann eine „Umwandlung“ in nationale Anmeldungen retten, was Sie hatten. Die praktische Lehre ist einfach: bauen Sie auf einer sauberen, gefestigten Basismarke auf, nicht auf einer, die noch angegriffen wird.

Die Marke am Leben halten: Laufzeit und Verlängerung

Eine internationale Registrierung läuft 10 Jahre und ist unbegrenzt verlängerbar, und zwar zentral über die WIPO in einem einzigen Vorgang — eine Nummer, ein Verlängerungsdatum für alle Ihre Benennungen. Sie können ab sechs Monate vor Ablauf verlängern, und auf den Stichtag folgt eine Nachfrist von sechs Monaten, mit einem Zuschlag von 50 % auf die Verlängerung innerhalb dieser Nachfrist. Da jedes benannte Land die Marke weiterhin nach eigenem Recht prüft und schützt, halten Sie die zugrunde liegende Basismarke und Ihre Benennungen in gutem Stand, damit der zentrale Eintrag sauber bleibt.

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FAQ

Häufige Fragen

Ist das Madrid-System eine einzige weltweite Marke?

Nein. Es ist ein zentralisierter Anmelde- und Verwaltungsmechanismus, kein eigenständiges Recht. Eine internationale Anmeldung erstreckt Ihre bestehende Marke auf die von Ihnen benannten Mitglieder, und jedes Land gewährt oder verweigert den Schutz nach eigenem Recht.

Hat die WIPO ihren Sitz in Madrid?

Nein. Die WIPO hat ihren Sitz in Genf, Schweiz. „Madrid“ ist der Name des Abkommens von 1891 und seines Protokolls, das die WIPO verwaltet — in Madrid wird nichts eingereicht.

Brauche ich eine Marke, bevor ich das System nutzen kann?

Ja. Sie benötigen eine „Basismarke“ — eine nationale oder regionale Anmeldung oder Eintragung, etwa eine EU-Marke, bei Ihrem Heimatamt. Dieses Amt zertifiziert und leitet Ihre internationale Anmeldung weiter, und Sie können Ihr eigenes Ursprungsamt nicht benennen.

Was deckt die genannte Gebühr von 653 / 903 CHF tatsächlich ab?

Nur den Anteil der WIPO, für bis zu drei Klassen (653 CHF für eine Schwarz-Weiß-Marke, 903 CHF für Farbe). Jede Klasse über drei hinaus kostet 100 CHF, und jedes benannte Land erhebt seine eigene Gebühr — eine Ergänzungsgebühr von 100 CHF oder eine höhere individuelle Gebühr für Gebiete wie die USA, die EU, das Vereinigte Königreich, Japan und Australien.

Kann ein Widerspruch zentral bei der WIPO bearbeitet werden?

Nein. Es gibt keinen zentralen Widerspruch bei der WIPO. Widerspruch und Zurückweisung erfolgen in jedem benannten Land, nach dessen eigenem Recht und in dessen eigenem zeitlichen Rahmen, nachdem die WIPO das betreffende Amt benachrichtigt hat.

Quellen

Woher diese Angaben stammen

Stand der Recherche: Juni 2026. Amtliche Gebühren und Verfahren ändern sich von Zeit zu Zeit — bitte prüfen Sie die aktuellen Angaben vor einer Anmeldung auf der Website des jeweiligen Amtes. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Unternehmens- und Markennamen dienen ausschließlich der redaktionellen Einordnung und begründen keine Verbindung zu Rabbit-Marketing OÜ.

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