Insights · Markenrecht

Wie Sie eine Marke in Deutschland anmelden (DPMA)

Eine deutsche nationale Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Sie schützt Ihr Zeichen in ganz Deutschland und gilt für zehn Jahre ab dem Anmeldetag, verlängerbar um jeweils weitere zehn Jahre. Dieser Leitfaden erläutert die amtlichen Gebühren, die einzelnen Schritte und die Punkte, die am häufigsten Probleme bereiten.

Was Ihnen diese Eintragung bringt

Eine eingetragene deutsche Marke gibt Ihnen das ausschließliche Recht, das geschützte Zeichen für die von Ihnen beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu benutzen, mit Wirkung für das gesamte Gebiet Deutschlands. Schutzfähige Zeichen sind unter anderem Wörter, Wortkombinationen, Wort-Bild-Kombinationen, reine Bildmarken sowie abstrakte Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge. Waren und Dienstleistungen werden den 45 Klassen der Nizza-Klassifikation zugeordnet. Der Schutz dauert zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann unbegrenzt um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.

Was es 2026 kostet

Anmeldung, bis zu 3 Klassen (elektronisch, DPMAdirektWeb/Pro)€290
Anmeldung, bis zu 3 Klassen (Papier)€300
Jede weitere Klasse ab der 4. (bei Anmeldung)€100
Beschleunigte Prüfung€200
Widerspruch (je älterer Marke)€250
Verlängerung, bis zu 3 Klassen€750
Verlängerung, jede weitere Klasse ab der 4.€260

Dies sind ausschließlich amtliche DPMA-Gebühren und enthalten keine Kosten für anwaltliche Beratung oder Vertretung. Die Anmeldegebühr deckt bereits bis zu drei Klassen ab; die Klassengebühr fällt ab der vierten Klasse an. Die Anmelde- und Klassengebühren müssen innerhalb von drei Monaten ab der Anmeldung gutgeschrieben sein, andernfalls gilt die Anmeldung als zurückgenommen; diese Gebühren werden nicht erstattet.

Für eine einzelne Marke in bis zu drei Klassen, elektronisch angemeldet, beträgt die amtliche Grundgebühr €290. Weitere Klassen (ab der vierten) kosten bei der Anmeldung jeweils €100. Die optionale beschleunigte Prüfung kostet €200. Es lohnt sich, auch über die Anmeldung hinaus zu planen: Die Verlängerung nach zehn Jahren kostet €750 für bis zu drei Klassen, und die Verteidigung Ihrer Marke kann im Konfliktfall ein Widerspruchsverfahren umfassen (€250 je älterer Marke).

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Anmeldegrundlage und was den deutschen Weg auszeichnet

Eine DPMA-Eintragung ist ein nationales Recht, das nur in Deutschland Wirkung entfaltet. Ein wesentliches Merkmal des deutschen Systems ist der begrenzte Umfang der amtlichen Prüfung:
  • Nur absolute Schutzhindernisse: Das DPMA prüft ausschließlich absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG (zum Beispiel rein beschreibende Zeichen wie eine Gattungsbezeichnung für die Waren selbst).
  • Keine Prüfung älterer Marken: Das Amt prüft im Anmeldeverfahren keine relativen Schutzhindernisse, das heißt, es prüft nicht, ob ältere Marken oder Rechte Dritter Ihrer Eintragung entgegenstehen.
  • Internationale Reichweite: Eine deutsche Marke kann als Basismarke für eine internationale Registrierung (Madrid) dienen; der Schutz in anderen Ländern erfordert einen gesonderten Weg. Eine Unionsmarke, die getrennt beim EUIPO angemeldet wird, ist ein eigenständiges Recht für die gesamte EU.

Der Ablauf, Schritt für Schritt

  1. Recherche: Da das DPMA keine älteren Rechte prüft, recherchieren Sie vor der Anmeldung selbst im Register nach identischen oder ähnlichen älteren Marken.
  2. Zeichen und Waren/Dienstleistungen festlegen: Entscheiden Sie sich für die Markenform (Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bild-Marke und weitere) und ordnen Sie Ihre Waren und Dienstleistungen den passenden Nizza-Klassen zu (System mit 45 Klassen).
  3. Anmeldeweg wählen: Melden Sie online über DPMAdirektWeb an (Korbfunktion, keine Signaturkarte erforderlich), über DPMAdirektPro (spezielle Software sowie Signaturkarte und Lesegerät) oder auf Papier mit den amtlichen Formularen.
  4. Gebühren zahlen: Schreiben Sie die Anmelde- und etwaige Klassengebühren innerhalb von drei Monaten ab der Anmeldung gut; andernfalls gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Optional können Sie eine beschleunigte Prüfung beantragen (€200).
  5. Prüfung: Das DPMA prüft ausschließlich absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG.
  6. Eintragung und Veröffentlichung: Sind die Voraussetzungen erfüllt und liegen keine absoluten Schutzhindernisse vor, trägt das DPMA die Marke in das Register ein, veröffentlicht sie im Markenblatt und stellt eine Eintragungsurkunde aus.
  7. Widerspruchsfrist: Inhaber älterer Rechte können innerhalb von drei Monaten ab der Veröffentlichung der Eintragung Widerspruch einlegen.

Der häufigste Fehler

Das DPMA prüft keine älteren Marken für Sie

Viele Anmelder gehen davon aus, dass eine erfolgte Eintragung bedeutet, die Marke sei frei von Konflikten. Das ist nicht der Fall. Das DPMA prüft ausschließlich absolute Schutzhindernisse (§ 8 MarkenG) und prüft nicht, ob Ihre Marke mit älteren Marken kollidiert. Konflikte machen allein die Inhaber älterer Rechte geltend, im Wege des Widerspruchs oder eines späteren Löschungsverfahrens. Beachten Sie die deutsche Reihenfolge der Ereignisse: Anders als im EU-Verfahren trägt das DPMA die Marke zuerst ein, und die dreimonatige Widerspruchsfrist (§ 42 MarkenG) beginnt erst nach der Veröffentlichung der Eintragung. Inhaber älterer eingetragener Marken, Unionsmarken und internationaler Registrierungen können dieses Zeitfenster nutzen, weshalb eine gründliche Recherche vor der Anmeldung unerlässlich ist.

Die Marke aufrechterhalten

Der Schutz dauert zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann unbegrenzt um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden (Verlängerung: €750 für bis zu drei Klassen, zuzüglich €260 je weiterer Klasse). Das DPMA versendet vor Ablauf eine Erinnerung, übernimmt dafür jedoch keine Gewähr, sodass Sie die Frist selbst im Blick behalten sollten. Eine eingetragene Marke unterliegt zudem einem Benutzungszwang: Eine deutsche Marke wird wegen Nichtbenutzung löschungsreif, wenn sie nicht innerhalb von fünf Jahren ernsthaft benutzt wird. Ein Anmelder muss die Marke weder bei der Anmeldung noch unmittelbar nach der Eintragung benutzen, sollte aber planen, sie vor Ablauf der fünfjährigen Schonfrist ernsthaft in Benutzung zu nehmen.

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Rabbit Marketing berät nicht nur zu Marken — wir halten eigene eingetragene EU-Marken und haben unmittelbare, praktische Erfahrung mit Widerspruchsverfahren vor dem EUIPO, auch in Verfahren mit großen internationalen Unternehmen. Wir lesen solche Anmeldungen mit den Augen eines Inhabers, nicht nur eines Beobachters. Wir helfen Ihnen, eine Marke zu recherchieren, anzumelden und über die für Sie relevanten Ämter zu schützen.

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FAQ

Häufige Fragen

Wie viel kostet es, in Deutschland eine Marke anzumelden?

Die amtliche DPMA-Anmeldegebühr beträgt €290 bei elektronischer Anmeldung (oder €300 auf Papier) und deckt bis zu drei Klassen ab. Jede Klasse ab der vierten kostet bei der Anmeldung €100. Dies sind ausschließlich amtliche Gebühren ohne anwaltliche Kosten.

Wie lange dauert der deutsche Markenschutz?

Der Schutz dauert zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann unbegrenzt um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Verlängerung kostet €750 für bis zu drei Klassen, zuzüglich €260 je weiterer Klasse.

Prüft das DPMA, ob meine Marke mit älteren Marken kollidiert?

Nein. Das DPMA prüft ausschließlich absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG. Ältere Marken prüft es nicht. Inhaber älterer Rechte müssen selbst Widerspruch einlegen (innerhalb von drei Monaten ab der Veröffentlichung der Eintragung) oder ein Löschungsverfahren betreiben, weshalb eine Recherche vor der Anmeldung wichtig ist.

Kann ich die Anmeldung online einreichen?

Ja. Sie können über DPMAdirektWeb anmelden, das eine Korbfunktion bietet und keine Signaturkarte erfordert, oder über DPMAdirektPro, das spezielle Software, eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät benötigt. Auch eine Anmeldung auf Papier mit den amtlichen Formularen ist möglich.

Muss ich die Marke sofort benutzen?

Sie müssen die Marke weder bei der Anmeldung noch unmittelbar nach der Eintragung benutzen. Eine deutsche Marke wird jedoch wegen Nichtbenutzung löschungsreif, wenn sie nicht innerhalb von fünf Jahren ernsthaft benutzt wird.

Quellen

Woher diese Angaben stammen

Stand der Recherche: Juni 2026. Amtliche Gebühren und Verfahren ändern sich von Zeit zu Zeit — bitte prüfen Sie die aktuellen Angaben vor einer Anmeldung auf der Website des jeweiligen Amtes. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Unternehmens- und Markennamen dienen ausschließlich der redaktionellen Einordnung und begründen keine Verbindung zu Rabbit-Marketing OÜ.

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