
Insights · Markenrecht
Wie Sie eine EU-Marke anmelden
Eine EU-Marke verschafft Ihnen ein einziges Recht, das Ihre Marke mit einer Anmeldung in der gesamten Europäischen Union schützt. Sie wird beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante angemeldet und gilt nach der Eintragung in allen 27 Mitgliedstaaten zugleich. Im Folgenden lesen Sie, was die Eintragung umfasst, welche Gebühren das Amt 2026 erhebt, wie der Ablauf aussieht und welcher Schritt am häufigsten schiefgeht.
Was Ihnen diese Eintragung bringt
Eine eingetragene EU-Marke ist ein einheitliches Recht: eine Anmeldung, eine Eintragung und ein Schutz, der sich auf alle 27 EU-Mitgliedstaaten gemeinsam erstreckt, nicht Land für Land. Sie können eine Wortmarke (den Namen selbst, in beliebiger Schriftart oder Gestaltung), eine Bildmarke (ein Logo oder eine grafisch gestaltete Form) oder beides als getrennte Anmeldungen eintragen lassen. Für einen Markennamen schützt eine Wortmarke den Wortlaut unabhängig von seiner Schreibweise, weshalb viele Unternehmen eine Wortmarke und eine Bildmarke nebeneinander anmelden. Das Recht besteht 10 Jahre ab der Anmeldung und kann unbegrenzt verlängert werden.
Was es 2026 kostet
| Erste Klasse (Online-Anmeldung) | €850 |
| Zweite Klasse | +€50 |
| Jede weitere Klasse (ab der 3.) | +€150 |
Dies sind ausschließlich die EUIPO-Amtsgebühren für eine Online-Anmeldung; Kosten für eine professionelle Vertretung sind nicht enthalten. Die Klassen richten sich nach der Nizza-Klassifikation, und die Anzahl der benötigten Klassen hängt von den Waren und Dienstleistungen ab, die Ihre Marke abdeckt.
Ob €850 hoch oder moderat erscheinen, hängt vom Vergleichsmaßstab ab. Für eine einzige Klasse erkauft diese eine Gebühr einen Schutz in 27 nationalen Märkten zugleich — eine getrennte Anmeldung in jedem Land bedeutete 27 Anmeldungen, 27 Gebührenordnungen und 27 zu verwaltende Verfahren. Pro Land betrachtet, ist der EU-Weg effizient. Der Betrag bleibt dennoch ein realer Budgetposten und steigt mit jeder zusätzlichen Klasse, weshalb es sich lohnt, Ihre Klassen vor der Anmeldung genau zu bestimmen, statt sie vorsorglich hinzuzufügen.
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Angebot anfordern → Beratung buchen →Anmeldegrundlage und was die EU-Marke besonders macht
Das prägende Merkmal einer EU-Marke ist ihr einheitlicher Charakter: Sie wird für die gesamte Union als ein einziges Objekt erteilt, übertragen, verlängert oder zurückgewiesen — sie kann nicht auf einzelne Mitgliedstaaten beschränkt werden. Daraus folgen zwei praktische Punkte:- Ein einziges älteres Recht kann die gesamte Anmeldung blockieren. Eine kollidierende Marke in auch nur einem einzigen Mitgliedstaat kann der gesamten EU-Anmeldung entgegenstehen, weshalb eine Markenrecherche in der gesamten EU vor der Anmeldung wichtig ist.
- Sie kann als Basismarke für den weltweiten Schutz dienen. Eine eingetragene EU-Marke kann als Grundlage für eine internationale Anmeldung über das Madrid-System der WIPO dienen und Ihnen so erlauben, den Schutz von dieser einen Grundlage aus auf weitere Länder auszudehnen.
Der Ablauf, Schritt für Schritt
- Führen Sie eine Markenrecherche durch. Prüfen Sie auf identische oder ähnliche ältere Marken in der gesamten EU und stellen Sie sicher, dass Ihr Name die von Ihnen angebotenen Waren oder Dienstleistungen nicht beschreibt.
- Bereiten Sie Ihre Klassen vor. Entscheiden Sie, ob Sie eine Wortmarke, eine Bildmarke oder beides anmelden, und führen Sie die Waren und Dienstleistungen unter den richtigen Nizza-Klassen auf.
- Melden Sie über den EUIPO User Area an. Reichen Sie die Anmeldung online ein und zahlen Sie die Amtsgebühr (€850 für die erste Klasse zuzüglich der Beträge je Klasse für weitere Klassen).
- Prüfung. Das EUIPO prüft Formalitäten und absolute Eintragungshindernisse — etwa, ob die Marke beschreibend oder nicht unterscheidungskräftig ist.
- Veröffentlichung und Widerspruch. Die Anmeldung wird veröffentlicht und eröffnet eine Widerspruchsfrist von 3 Monaten, in der Inhaber älterer Rechte Widerspruch einlegen können.
- Eintragung. Wird kein Widerspruch eingelegt oder ein Widerspruch zu Ihren Gunsten gelöst, geht die Marke in die Eintragung über.
Die Falle, mit der Sie rechnen sollten
Die 3 Monate Widerspruchsfrist beginnen, bevor Sie es tun
Der teuerste Fehler ist, anzumelden, bevor Sie die Vorarbeit geleistet haben. Das EUIPO weist Ihre Marke nicht allein deshalb zurück, weil eine ältere Marke besteht — vielmehr hat nach der Veröffentlichung jeder Inhaber eines älteren Rechts drei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Eine einzige überschneidende ältere Marke, irgendwo in der EU, kann Sie die Anmeldung, die gezahlten Gebühren und mehrere Monate Wartezeit kosten.
Die Verteidigung liegt am Anfang, nicht am Ende: eine ordentliche Markenrecherche und eine korrekte Klassifizierung vor der Anmeldung. Den Namen und die Klassen von Beginn an richtig zu wählen, hält die Widerspruchsfrist ruhig.
Die Marke am Leben halten
Eine EU-Marke wird für 10 Jahre ab dem Anmeldetag eingetragen und kann unbegrenzt um weitere Zeiträume von 10 Jahren verlängert werden. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Verlängerungen, sodass eine ordnungsgemäß gepflegte — und tatsächlich benutzte — Marke so lange in Kraft gehalten werden kann, wie die Marke existiert. Den Verlängerungstermin rechtzeitig vor Fristablauf zu notieren, vermeidet ein versehentliches Erlöschen.
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Rabbit Marketing berät nicht nur zu Marken — wir halten eigene eingetragene EU-Marken und haben unmittelbare, praktische Erfahrung mit Widerspruchsverfahren vor dem EUIPO, auch in Verfahren mit großen internationalen Unternehmen. Wir lesen solche Anmeldungen mit den Augen eines Inhabers, nicht nur eines Beobachters. Wir helfen Ihnen, eine Marke zu recherchieren, anzumelden und über die für Sie relevanten Ämter zu schützen.
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Häufige Fragen
Was umfasst eine EU-Marke eigentlich?
Es handelt sich um ein einziges einheitliches Recht, das Ihre Marke mit einer Anmeldung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten schützt. Sie können eine Wortmarke, eine Bildmarke (Logo) oder beides eintragen lassen.
Wie viel kostet die Anmeldung beim EUIPO im Jahr 2026?
Die Online-Amtsgebühr beträgt €850 für die erste Klasse, €50 für eine zweite Klasse und €150 für jede weitere Klasse ab der dritten. Dies sind ausschließlich EUIPO-Gebühren ohne Vertretungskosten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Bildmarke?
Eine Wortmarke schützt den Namen selbst, unabhängig von der verwendeten Schriftart oder Gestaltung. Eine Bildmarke schützt ein bestimmtes Logo oder Design. Für einen Markennamen melden viele Anmelder eine Wortmarke an, häufig zusammen mit einer Bildmarke.
Was ist die Widerspruchsfrist und warum ist sie wichtig?
Nach der Veröffentlichung Ihrer Anmeldung haben Inhaber älterer Rechte drei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Deshalb sind eine Markenrecherche und eine korrekte Klassifizierung vor der Anmeldung so wichtig — ein einziges überschneidendes älteres Recht kann die Marke, die Gebühren und Monate an Zeit kosten.
Wie lange gilt die Eintragung, und kann ich den Schutz ins Ausland ausweiten?
Die Eintragung gilt 10 Jahre und kann unbegrenzt verlängert werden. Eine eingetragene EU-Marke kann zudem als Basismarke dienen, um den Schutz über das Madrid-System der WIPO auf weitere Länder auszudehnen.
Quellen
Woher diese Angaben stammen
Stand der Recherche: Juni 2026. Amtliche Gebühren und Verfahren ändern sich von Zeit zu Zeit — bitte prüfen Sie die aktuellen Angaben vor einer Anmeldung auf der Website des jeweiligen Amtes. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Unternehmens- und Markennamen dienen ausschließlich der redaktionellen Einordnung und begründen keine Verbindung zu Rabbit-Marketing OÜ.
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